Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB)
Kraftfahrzeuge und Anhänger
Lucky Car – Auto kaufen glücklich
Stand: 02/2026
Verkäufer:
Lucky Car – Auto kaufen glücklich
Inhaber: Michael Karanikas
Mendener Straße 33
53840 Troisdorf
Deutschland
E-Mail: info@lucky-car24.de
Telefon: Festnetz
I. Geltungsbereich / Vertragsgrundlagen / Rangfolge
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Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge über Kraftfahrzeuge und Anhänger (nachfolgend „Fahrzeug“) zwischen Lucky Car – Auto kaufen glücklich (nachfolgend „Verkäufer“) und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“).
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Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Eine Anerkennung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung in Textform (§ 305b BGB).
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Maßgeblich für Beschaffenheit, Ausstattung, Zustand, Kilometerstand, Lieferumfang, Vorbesitz, Zulassungsstatus und sonstige Eigenschaften des Fahrzeugs ist ausschließlich der Kaufvertrag einschließlich ausdrücklich einbezogener Anlagen (z. B. Fahrzeugexposé, Bestellbestätigung).
Öffentliche Äußerungen, Inserate, Werbung oder Beispielbilder begründen keine vereinbarte Beschaffenheit, es sei denn, sie wurden vom Verkäufer selbst veranlasst und im Kaufvertrag ausdrücklich als Beschaffenheitsvereinbarung aufgenommen (§ 434 Abs. 2, 3 BGB). -
Verbraucherrechte bleiben unberührt. Einschränkungen und Haftungsbegrenzungen gelten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen (§§ 307–309 BGB).
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Individualabreden haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
II. Vertragsabschluss / Bindung / Rücktritt / Kosten
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Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens 10 Tage, bei Nutzfahrzeugen höchstens 2 Wochen, gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung bzw. Übergabe des Fahrzeugs zustande (§§ 145 ff. BGB). Ein Anspruch auf Annahme der Bestellung besteht nicht.
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Der Verkäufer ist berechtigt, Bestellungen insbesondere bei Nichtverfügbarkeit, Irrtum, Zwischenverkauf, fehlender Mitwirkung des Käufers oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit abzulehnen (§ 311 Abs. 2 BGB).
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Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Verkäufers in Textform (§ 398 BGB). Hiervon ausgenommen sind reine Geldforderungen, sofern keine schutzwürdigen Interessen des Verkäufers entgegenstehen.
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Ein Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag nach dessen Zustandekommen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen, insbesondere bei bloßem Meinungswandel, geänderter finanzieller Situation oder fehlender Weiterveräußerungsmöglichkeit.
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Gesetzliche Rücktrittsrechte des Verbrauchers bei Vorliegen eines Sachmangels (§§ 437 ff. BGB) bleiben unberührt.
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Ein gesetzliches Rücktrittsrecht setzt in jedem Fall voraus, dass der Käufer dem Verkäufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat, sofern diese Fristsetzung nicht gesetzlich entbehrlich ist (§§ 323, 439, 440 BGB).
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Ein berechtigter Rücktritt führt nicht zu einer kostenfreien Rückabwicklung. Ansprüche des Verkäufers auf Ersatz entstandener Aufwendungen und Schäden bleiben ausdrücklich bestehen (§§ 280, 284, 346 BGB).
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Die Nichtabnahme des Fahrzeugs stellt keinen Rücktritt, sondern eine schuldhafte Pflichtverletzung des Käufers dar (§§ 280, 281 BGB).
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Im Falle der Nichtabnahme ist der Verkäufer berechtigt, pauschalierten Schadensersatz zu verlangen:
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bei Gebrauchtfahrzeugen: 10 % des Kaufpreises
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bei Neufahrzeugen: 15 % des Kaufpreises
jeweils als Mindestschaden, sofern der Käufer nicht nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 BGB).
Die Pauschale stellt ausdrücklich keine Vertragsstrafe, sondern eine pauschalierte Abgeltung des typischerweise entstehenden wirtschaftlichen Schadens dar.
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Typischerweise entstehen dem Verkäufer durch Nichtabnahme Kosten insbesondere für Stand- und Lagerhaltung, Bestands- und Zwischenfinanzierung, Inserats- und Marketingkosten, administrative Aufwendungen, Personalbindung sowie Markt- und Preisrisiken.
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Die Geltendmachung eines höheren, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
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Geleistete Anzahlungen oder Vorleistungen werden auf bestehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche angerechnet. Ein verbleibender Restanspruch bleibt bestehen.
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B2B: Handelt der Käufer als Unternehmer (§ 14 BGB), haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Unberührt bleiben Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz (§ 307 BGB).
III. Preise / Zahlung
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Kaufpreis und Nebenleistungen sind spätestens vor Übergabe des Fahrzeugs vollständig fällig (§ 271 BGB). Bei Überweisung gilt Zahlung erst mit Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers.
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Zahlungsarten: Überweisung, Barzahlung, Finanzierung oder Leasing. Kartenzahlung und Kreditkartenzahlung sind ausgeschlossen.
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Bei Barzahlung handelt es sich ausdrücklich nicht um ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 358 BGB.
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Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig (§ 387 BGB). Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis (§ 273 BGB).
IV. Lieferung / Lieferfrist / Lieferverzug
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Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
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Sofern keine individuelle Lieferfrist vereinbart wurde, gilt:
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bei Gebrauchtfahrzeugen: unverbindliche Regellieferzeit bis 60 Tage
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bei Neufahrzeugen: unverbindliche Regellieferzeit bis 270 Tage
Die Lieferzeiten dienen ausschließlich als Orientierungswerte und berücksichtigen insbesondere hersteller- und vorlieferantenbedingte Produktions-, Logistik- und Lieferkettenabhängigkeiten. Eine Garantie oder Zusicherung eines bestimmten Liefertermins ist hiermit nicht verbunden.
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Verzug tritt erst nach schriftlicher Aufforderung des Käufers frühestens sechs Wochen nach Überschreiten einer unverbindlichen Lieferfrist ein (§ 286 BGB).
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Verzugsschäden sind vom Käufer konkret nachzuweisen und bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf maximal 5 % des Kaufpreises begrenzt.
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Höhere Gewalt, Lieferkettenstörungen, Herstellerrestriktionen oder behördliche Maßnahmen verlängern Lieferfristen um die Dauer der Störung (§§ 275, 313 BGB).
V. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Bei Nichtabnahme gelten die Regelungen aus Abschnitt II entsprechend.
VI. Eigentumsvorbehalt
Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen Eigentum des Verkäufers (§ 449 BGB).
Der Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II verbleibt bis dahin beim Verkäufer.
VII. Gefahrübergang
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Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs geht mit Übergabe an den Käufer über (§ 446 BGB).
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Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an die Transportperson über (§ 447 BGB), soweit der Käufer Unternehmer ist.
VIII. Sachmängel / Gewährleistung
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Verbraucher: Mängelansprüche verjähren in 2 Jahren ab Übergabe (§ 438 BGB).
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Unternehmer: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Sach- und Rechtsmängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (§ 444 BGB).
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Keine Haftungsbegrenzung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB).
IX. Nacherfüllung / Mängelanzeige / Erfüllungsort
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Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen (§ 439 BGB).
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Arbeiten zur Nacherfüllung oder Nachbesserung in Fremdwerkstätten dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden; andernfalls besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenerstattung, es sei denn, es lag Gefahr im Verzug vor oder eine vorherige Kontaktaufnahme war unzumutbar (§ 254 BGB).
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Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB).
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Erfüllungsort der Nacherfüllung ist der Sitz des Verkäufers.
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Bei unbegründeten Mängelrügen kann der Verkäufer Ersatz der zur Prüfung entstandenen Kosten verlangen (§§ 280, 242 BGB).
X. Inserate / Bilder / Onlinebörsen
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Angaben in Inseraten, Onlinebörsen oder externen Quellen stellen keine vereinbarte Beschaffenheit dar (§ 434 BGB), sofern sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil wurden.
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Abbildungen dienen der Illustration; Ausstattungs- oder Detailabweichungen sind möglich.
XI. Lieferung / Transport
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Eine vereinbarte Lieferung kann auf eigener Achse oder durch beauftragte Dritte erfolgen. Lieferzeitpunkte und Uhrzeiten sind unverbindlich.
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Transportübliche Begleiterscheinungen (z. B. Steinschläge) stellen keinen Sachmangel dar, soweit gesetzlich zulässig.
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Bei schuldhafter kurzfristiger Terminabsage oder fehlender Abnahmebereitschaft des Käufers können Leerfahrt-, Stand- und Wartekosten ersetzt verlangt werden (§ 280 BGB).
XII. Mitwirkungspflichten des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen (insbesondere Unterlagen, Erklärungen, Zahlungsnachweise, Terminabstimmungen) rechtzeitig zu erbringen. Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Käufers (§ 241 Abs. 2 BGB).
XIII. Widerrufsrecht (nur Verbraucher / Fernabsatz)
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen (§ 355 BGB).
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter das Fahrzeug in Besitz genommen hat.
Der Widerruf ist zu richten an:
Lucky Car – Auto kaufen glücklich
Mendener Straße 33, 53840 Troisdorf
E-Mail: info@lucky-car24.de
Folgen des Widerrufs
– Rückzahlung aller empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen (§ 357 BGB)
– Die Rückzahlung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart
– Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis das Fahrzeug zurückerhalten wurde oder der Käufer den Nachweis der Rückgabe erbracht hat
– Rückgabe des Fahrzeugs auf Kosten des Käufers
– Wertersatz bei nicht prüfungsbedingter Nutzung (§ 357a BGB)
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fahrzeugen, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Eine Zulassung des Fahrzeugs ist zur Prüfung der Beschaffenheit nicht erforderlich und kann zu einem Wertersatzanspruch führen.
Muster-Widerrufsformular:
„Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Kaufvertrag über das Fahrzeug ___.
Name, Anschrift, Datum, Unterschrift.“
XIV. Gerichtsstand / Recht
Für Kaufleute ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers (§ 38 ZPO).
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
XV. Streitbeilegung
Der Verkäufer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (§ 36 VSBG).
XVI. Schlussbestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt (§ 306 BGB).